Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Seit dem April 2011 können Sie für Ihre Kinder finanzielle Unterstützung beantragen, wenn diese schulische Förderung benötigen. Größtenteils sogar in vollem Leistungsumfang! Sprechen Sie uns daher in jedem Falle auf eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket an.

 

Leistungen können vor allem diejenigen beantragen die:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    - beziehen und deren Kind unter 18 Jahre bzw. Schülerin oder Schüler unter 25 Jahre ist.

 Weitere Informationen finden Sie   > HIER <

 

Quellenangabe:
http://www.cottbus.de/buerger/rathaus/gb_III/soziales/bildungs-_und_teilhabepaket,255030743.html

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